Diese Schulordnung wird in Verbindung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung aufgestellt,
- damit Unfälle vermieden werden,
- damit der Unterricht möglichst störungsfrei ablaufen kann,
- damit wir lernen, auf andere Rücksicht zu nehmen,
- damit wir lernen, uns umweltgerecht zu verhalten.
I. Beginn und Schluss des Unterrichts, Verhalten im Schulgebäude und Schulgelände
1. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr, die Aufsichtspflicht der Lehrer um 7.45 Uhr.
Richtet deshalb die Zeit eures Schulweges so ein, dass ihr nicht vor 7.45 Uhr auf dem Schulgrundstück seid.
2. Wenn ihr mit dem Schulbus kommt, begebt euch unverzüglich auf den Schulhof, da sonst der Versicherungsschutz nicht Gewähr leistet ist.
3. Um einander nicht zu gefährden und zu behindern, sollten alle Schüler/innen leise und ohne Hast ihren Klassenraum aufsuchen. Das Gleiche gilt für den Unterrichtsbeginn und nach den Pausen.
4. Anoraks und Mäntel gehören an die Garderobe. Nehmt sie nicht mit in die Klassen.
5. Nach Unterrichtsschluss stellt die Stühle vorsichtig und leise auf die Tische. Die Tafeln müssen sauber sein. Der Müll ist von jedem ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter einzuordnen.
6. Begebt euch nach Unterrichtsschluss ohne Verzögerung und ohne Umwege nach Hause bzw.zu den Bussen (Versicherungsschutz!).
8. Sollte ein Schulbus frühmorgens nicht zur gewohnten Abfahrtszeit eure Haltestelle anfahren, gebt nach 15 Minuten der Schule telefonisch Meldung und wartet auf weitere Anweisungen.
9. Alle Schüler/innen und Klassenlehrer/innen sind aufgefordert, den Schulhofdienstplan zu beachten.
10. Das Mitbringen von Schlagringen, Butterflymessern und ähnlichen Gegenständen ist verboten.
11. Rauchen ist im Schulgebäude und im Schulgelände nicht erlaubt.
12. Handys müssen vom Schulbeginn bis Schulende ausgeschaltet sein.
13. Das Mitbringen von musikalischen Abspielgeräten (wie z.B. Disk- oder Walkman) in die Schule ist nicht erlaubt.
II. Pausen
1. Findet nach einer Stunde Lehrerwechsel statt, bleiben alle Schüler/innen in ihren Klassen. Die Tafel muss nach jeder Stunde gereinigt werden.
2. Zu Beginn der großen Pause (9.35 Uhr) bleiben die Schüler/innen 5 Minuten zum Frühstück im Klassenraum.
3. Das Frühstück sollte in wieder verwertbaren Brotdosen und Flaschen mitgebracht werden.
Schüler/innen, die in der zweiten Stunde Unterricht in Leistungs- bzw. Neigungskursen haben, gehen sofort nach dem Gongzeichen in ihre Stammklassen, um dort das Frühstück einzunehmen.
4. Der Lehrer/die Lehrerin verlässt als Letzte/r den Klassenraum und sorgt dafür, dass alle von ihm/ihr zuletzt betreuten Schüler/innen den Schulhof aufsuchen.
5. Der Aufenthalt unter dem Vordach ist nur zum Frühstückseinkauf erlaubt.
6. Bei schlechter Witterung halten sich die Schüler/innen in der Pausenhalle im Erdgeschoss auf. Dabei müssen Rennen und Laufspiele wegen der Unfallgefahr unterbleiben. Bei nicht allzu schlechtem Wetter dürft ihr euch wahlweise auf dem Schulhof (nicht auf dem Rasen!) aufhalten.
7. Ballspiele sind auf dem Schulhof nur in dem dafür abgegrenzten Bereich erlaubt.
8. Bei trockener Witterung kann auch der Rasen als Spielfläche genutzt werden.
9. Das Werfen mit Schneebällen, Steinen usw. ist wegen der Unfallgefahr streng untersagt.
10. Unfälle auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sind sofort dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder dem/der aufsichtsführenden Lehrer/Lehrerin zu melden.
11. Das Verlassen des Schulhofes ist grundsätzlich nicht erlaubt.
12. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin und eine/r der aufsichtsführenden Lehrer/Lehrerin können die Erlaubnis zum Verlassen des Schulhofes erteilen, wenn ein/e Schüler/in Unterrichtsmaterialien besorgen muss.
13. Will ein/e Schüler/in den Schulhof verlassen, um private Angelegenheiten (z.B. Arzt, Apotheke) zu erledigen, muss er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen.
14. Vertreter der SV helfen bei der Aufsicht. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume.
III. Verschiedenes
1. Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht umfasst die Verpflichtung zur Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit.
2. Zur Erteilung von Anordnungen sind der Schulleiter und die Lehrer/innen befugt; ausnahmsweise im Rahmen ihrer Aufgaben auch die Schulsekretärin und der Hausmeister.
3. Schüler haften nach § 823 BGB für Schäden, die sie in der Schule oder auf dem Schulhof vorsätzlich oder fahrlässig anrichten.
Borgentreich, 03.09.2001
Die Schulkonferenz der Hauptschule Borgentreich
gez. Waldeyer
(Schulleiter)
| Download des "Denkzettels" zur Schulordnung |
| » Der "Denkzettel" im pdf-Format [90 KB] |

